Die Schienen kommen bei Patienten mit einem leichten bis mittelgradigen obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) und dem Upper Airway Resistance Syndrome (UARS) zur Anwendung. Das Verfahren ist eine von mehreren Alternativen. Es wird auch bei schwergängigen Fällen statt der „Nasalen kontinuierlichen Überdruckbeatmung“ (nCPAP) bei Intoleranz oder mangelnder Therapiecompliance eingesetzt.
Durch intra-oral zu tragende Unterkieferprotrusionsschienen (UPS) werden Unterkiefer, Zunge und weitere Strukturen nach vorne positioniert und der Biss geöffnet. Dadurch wird die Einengung des Rachenraums verringert, die Atemwege werden im Schlaf mechanisch offen gehalten und der Atemwegswiderstand nimmt ab.
Bevor dieses Verfahren eingesetzt werden kann, muss untersucht werden, ob die zahnärztlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Einsatz gegeben sind. Nach Abformung der Zähne wird anhand von Kiefermodellen des Patienten die individuelle Protrusionsschiene angefertigt.
Protrusionsschienen kommen auch gegen das Schnarchen zur Anwendung. In diesem Zusammenhang wird von der „Schnarcher-Schiene“ gesprochen. In vielen Fällen wird dadurch das Schnarchen beseitigt oder deutlich reduziert.
In der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung wird die Therapie mittels Protrusionsschiene nach Rechtsprechung verschiedener Landessozialgerichte als neue Behandlungsmethode beurteilt, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss am 20. November 2020 auch positiv bewertet wurde und diese Bewertung vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet worden ist. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse als vertragsärztliche Leistung ist ab Januar 2022 vorgesehen.